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   VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78   

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VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78 (https://dejure.org/1981,21026)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.1981 - 93-VI-78 (https://dejure.org/1981,21026)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 1981 - 93-VI-78 (https://dejure.org/1981,21026)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VerfGH 34, 47
 
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Wird zitiert von ... (83)

  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 13a ZB 13.30241

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Aufklärung

    Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - BayVBl 1981, 529).

    Indem das Verwaltungsgericht die Ausführungen der Beteiligten gewürdigt hat, ist jedoch dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 a.a.O.).

    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus ermittelt(BVerfG, B.v. 25.2.1994 - 2 BvR 50/93 - NJW 1994, 2279; BVerwG, B.v. 27.3.2000 - 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60; BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 a.a.O.).

    Damit ist dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 a.a.O.).

  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die im fachgerichtlichen Verfahren nicht mehr anfechtbare Entscheidung dem Beschwerdeführer oder seinem befugten Vertreter in schriftlicher Form bekannt gegeben worden ist (vgl. VerfGH vom 13.3.1981 = VerfGH 34, 47/49).
  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374

    Keine veränderte Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan

    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Prozess Beteiligten jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (BVerfG, B.v. 2.12.1969 - 2 BvR 320/69 - BVerfGE 27, 248/251; BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - VerfGH 34, 47 = BayVBl 1981, 529).
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